Deutscher Suchtkongress
Bd. 1 Nr. 1 (2023): Deutscher Suchtkongress
https://doi.org/10.18416/DSK.2023.915
Zur Nutzung von Ketamin als Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen
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Abstract
Hintergrund und Fragestellung
Die schnellen antidepressive Wirksamkeit von Ketamin wurde in den letzten 20 Jahren gut belegt und zog die EU Zulassung von Esketamine in Nasensprayform bei therapieresistenter Depression nach sich. Die Wirkung von Ketamin als potenzielles Mittel bei Suchterkrankungen wird seit vielen Jahren vermutet aber randomisierte klinische Studien gibt es wenige. Es gibt mehrere Gründe für das Interesse an Ketamin als potenzielles Mittel zur Therapie bei Suchterkrankungen über seine antidepressive Wirkung hinaus: es wird vermutet dass Ketamin Prozesse im Gehirn wieder aktiviert, die durch Suchterkrankungen oft gestört werden. Diese Prozesse sind besonders für die Wirkung von (Psycho) Therapien notwendig, weswegen Ketamin als Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen oft zusammen mit psychotherapeutischer Unterstützung getestet wird.
Methoden
Verschiedene Studien die Ketamin zur Sichtmittelbehandlung erforscht haben werden vorgestellt.
Ergebnisse
Eine kürzlich veröffentlichte Studie stellte fest, dass Patienten mit Alkoholkonsumstörung die mit Ketamin behandelt wurden länger abstinent blieben als Patienten in der Placebo Gruppe (Grabski et al, 2022). Weitere Forschungsergebnisse zu dem Thema werden diskutiert.
Diskussion und Schlussfolgerung
Die Vorteile und potentielle Risiken und Gefahren von Ketamin als Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen werden besprochen. Zukünftige Pläne zur Forschung an Ketamin als potenzielles Mittel fuer Alkoholkonsumstörung werden aufgezeigt. Des Weiteren werden Möglichkeiten diese Therapie effektiver zu machen diskutiert.
Offenlegung von Interessenskonflikten sowie Förderungen
Ich und die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, die die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.
Erklärung zur Finanzierung: UK Medical Research Council grant L-023032